Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zum einen die Vermittlungsleistung der Website Pinguin Escort (PM Marketing, Cyprus.) , nachfolgend Vermittler, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame genannt. Der jeweiligen Leistungsempfänger wird als Kunde bezeichnet.
Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.
Die Vermittler-Firma vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Dame mit Leistungen im Rahmen einer Buchungs-Agentur. Näheres wird in AGBs jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt.
Die Aufgabe der Vermittler-Firma besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen inhaltsgerecht der jeweiligen Dame zu übermitteln.
Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Vermittlungsfirma und Kunde.
Die Ausgestaltung möglicher Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.
Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.
Diese Beschreibungen beruhen nur auf den selbstständigen Angaben der jeweiligen Dame.
Der Vermittler übernimmt keine inhaltliche Gewähr für dies Richtigkeit dieser Angaben.
Bei der Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet.
Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit der Vermittler ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat er hierfür Geldempfangsvollmacht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Paphos (Zypern).
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der direkten Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.
Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Damen und nicht auf etwaige darüber hinausgehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat der Vermittler Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird. Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten können vorab vereinbart werden.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der jeweilige Wohnort der Dame.